Kundmachung freihändige Verpachtung Gemeindejagd
Der Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Rosegg vom 17.12.2020 über die freihändige Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in der Marktgemeinde Rosegg an den bisherigen Pächter wird gemäß § 33 abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes kundgemacht.