Der Abwasserverband Wörther See West erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass für die Verrechnung der Kanalgebühren nur geeichte Messgeräte (Sub- und Brauchwasserzähler) herangezogen werden dürfen.
Sub- und Brauchwasserzähler unterliegen gem. §8 Abs. 1 des MEG (Maß- und Eichgesetz) einer 5-jährigen Eichpflicht. Verwender solcher Messgeräte (Sub- und Brauchwasserzäh-ler) sind gem. §7 Abs. 2 des MEG selbst dafür verantwortlich, dass diese geeicht sind.
Entsprechende Formulare (Sub-/ Brauchwasserzählertausch-meldung) finden Sie auf unserer Homepage www.awvww.at